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Die Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen helfen, mögliche Komplikationen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.

Insgesamt enthält der Eltern-Kind-Pass fünf geburtshilfliche Untersuchungen während der Schwangerschaft. Bei drei dieser Untersuchungen ist jeweils ein Ultraschall vorgesehen. Für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe müssen alle fünf Schwangerschaftsuntersuchungen in den vorgeschriebenen Zeiträumen durchgeführt werden. Die Ultraschalluntersuchungen bilden keine Voraussetzung für das Kinderbetreuungsgeld.

Hier finden sie alle aktuellen Informationen zum Thema:

https://www.gesundheit.gv.at/leben/eltern/mutter-kind-pass/untersuchungen-schwangerschaft.html

https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/eltern-kind-pass/Seite.082201.html